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   BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 4/13 B   

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https://dejure.org/2013,39145
BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 4/13 B (https://dejure.org/2013,39145)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2013 - B 10 LW 4/13 B (https://dejure.org/2013,39145)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2013 - B 10 LW 4/13 B (https://dejure.org/2013,39145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 11 Abs 1 Nr 3 ALG, § 21 Abs 8 S 2 ALG, § 21 Abs 9 ALG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit der sog Hofabgabeklausel als Anspruchsvoraussetzung für eine Regelaltersrente - Beobachtungspflicht des Gesetzgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit der sog Hofabgabeklausel als Anspruchsvoraussetzung für eine Regelaltersrente - Beobachtungspflicht des Gesetzgebers

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit der sog Hofabgabeklausel als Anspruchsvoraussetzung für eine Regelaltersrente - Beobachtungspflicht des Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 LW 7/12 B

    Alterssicherung der Landwirte - Regelaltersrente - Abgabe des Unternehmens der

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 4/13 B
    Er hat nicht hinreichend beachtet, dass der Senat bereits mit Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) entschieden hat, dass die Rechtsfragen, ob § 11 iVm § 21 ALG mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ob die Hofabgabeklausel des § 21 ALG wegen Verstoßes gegen Art. 14 Abs. 1 GG verfassungswidrig ist und ob die Hofabgabeklausel gegen die nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit verstößt, nicht klärungsbedürftig sind.

    Vor allem hat er beachtliche Einwände gegen die Erwägungen in den Senatsbeschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) erhoben und auf neue Erkenntnisse (insbesondere Mehl, Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel, Dezember 2012) hingewiesen.

    Zunächst vermag der Kläger mit seinen Einwänden gegen die Senatsbeschlüsse vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) nicht durchzudringen.

    Zur Frage einer verfassungsrechtlichen Relevanz eines möglichen Vollzugsdefizites hat der Kläger über die Gesichtspunkte hinaus, die der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) berücksichtigt hat, nichts vorgetragen, was zu einer Klärungsbedürftigkeit der von ihm aufgeworfenen Frage beitragen könnte.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 LW 5/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 4/13 B
    Er hat nicht hinreichend beachtet, dass der Senat bereits mit Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) entschieden hat, dass die Rechtsfragen, ob § 11 iVm § 21 ALG mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ob die Hofabgabeklausel des § 21 ALG wegen Verstoßes gegen Art. 14 Abs. 1 GG verfassungswidrig ist und ob die Hofabgabeklausel gegen die nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit verstößt, nicht klärungsbedürftig sind.

    Vor allem hat er beachtliche Einwände gegen die Erwägungen in den Senatsbeschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) erhoben und auf neue Erkenntnisse (insbesondere Mehl, Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel, Dezember 2012) hingewiesen.

    Zunächst vermag der Kläger mit seinen Einwänden gegen die Senatsbeschlüsse vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) nicht durchzudringen.

    Zur Frage einer verfassungsrechtlichen Relevanz eines möglichen Vollzugsdefizites hat der Kläger über die Gesichtspunkte hinaus, die der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) berücksichtigt hat, nichts vorgetragen, was zu einer Klärungsbedürftigkeit der von ihm aufgeworfenen Frage beitragen könnte.

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 4/13 B
    Seine darüber hinaus gegebenen Hinweise auf die Entscheidungen des BVerfG vom 27.6.1991 - 2 BvR 1493/89 - (BVerfGE 84, 239) und vom 9.3.2004 - 2 BvR 17/02 - (BVerfGE 110, 94) führen hier nicht weiter, weil diese ersichtlich andere Verhältnisse betreffen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2016 - L 2 LW 1/16
    Insoweit hat es durchaus Gewicht, wenn sich deren Vertreter für die Beibehaltung der Hofabgabeklausel aussprechen (vgl. BSG, Beschluss vom 04. September 2013 - B 10 LW 4/13 B -, juris).

    Es kann sich demnach nur um eine den Umständen angepasste differenzierte Beobachtungspflicht handeln (vgl. BSG, Beschluss vom 04. September 2013 - B 10 LW 4/13 B -, juris, mwN).

    In Bezug auf die Hofabgabeklausel hat das BVerfG zu einer solchen Maßnahme jedoch keine Veranlassung gesehen (vgl. BSG, Beschluss vom 04. September 2013 - B 10 LW 4/13 B -juris).

  • BSG, 23.05.2017 - B 10 LW 7/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Verfassungsmäßigkeit

    Denn wie der Senat bereits mit Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) sowie vom 4.9.2013 (B 10 LW 4/13 B - Juris) , vom 4.8.2014 (B 10 LW 19/13 B - Juris) , vom 3.3.2016 (B 10 LW 5/15 B - Juris) und vom 7.9.2016 (B 10 LW 1/16 B) in ständiger Rechtsprechung dargelegt hat, sind die Rechtsfragen,.

    ob § 11 iVm § 21 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) - insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Prüfungspflicht des Gesetzgebers und Eignung der Hofabgabeklausel (vgl dazu etwa Senat Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - Juris) - mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind,.

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 LW 5/14 B
    19 Soweit die Beschwerdebegründung (S 22, 24) die streitige Diskussion im Gesetzgebungsverfahren anders deutet als der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 4.9.2013 (B 10 LW 4/13 B) und im Übrigen auf nicht näher konkretisierte Unklarheiten verweist, sind diese nicht geeignet, die genannte Entscheidung in Frage zu stellen.
  • BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 3091/13

    Zur Verfassungswidrigkeit der Hofabgabeklausel als Voraussetzung eines

    den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 4. September 2013 - B 10 LW 4/13 B -,.

    Damit wird der Beschluss des Bundessozialgerichts vom 4. September 2013 - B 10 LW 4/13 B - gegenstandslos.

  • BSG, 04.08.2014 - B 10 LW 19/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Insoweit zeigt sie indessen nicht auf warum, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, die Begründungen des BSG (vgl BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - Juris mwN; BSG Beschluss vom 20.5.2014 - B 10 LW 5/14 B) sowie des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel aufgrund der engen inhaltlichen und systematischen Verknüpfung mit den Ruhenstatbeständen nicht auch für Letztere Geltung beanspruchen können und welcher neue Klärungsbedarf insgesamt zu diesem einheitlichen Komplex des Systems der landwirtschaftlichen Altersversorgung entstanden sein sollte.

    Schließlich hat sich der Senat bereits mit dem genannten Gutachten befasst und ausgeführt, es liefere deutliche Anhaltspunkte für die vom Gesetzgeber erstrebte günstige agrarstrukturelle Wirkung der Hofabgabeklausel; die darin enthaltenen Verbesserungsvorschläge begründeten keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - Juris).

  • BSG, 03.03.2016 - B 10 LW 5/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Verfassungsmäßigkeit

    Wie der Senat bereits mit Beschlüssen vom 29.8.2012 (ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris) entschieden hat, sind die Rechtsfragen, ob § 11 iVm § 21 ALG mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ob die Hofabgabeklausel des § 21 ALG wegen Verstoßes gegen Art. 12 oder 14 Abs. 1 GG verfassungswidrig ist und ob die Hofabgabeklausel gegen die nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit verstößt, nicht klärungsbedürftig (vgl BSG Beschluss vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - Juris; Beschluss vom 29.8.2012 - B 10 LW 5/12 B - RdNr 11 mwN zur Rspr des BVerfG) .
  • BSG, 28.07.2014 - B 10 LW 1/14 C

    Regelaltersrente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ohne

    Soweit die Beschwerdebegründung (S 22, 24) die streitige Diskussion im Gesetzgebungsverfahren anders deute als der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 4.9.2013 ( B 10 LW 4/13 B) und im Übrigen auf nicht näher konkretisierte Unklarheiten verweise, seien diese nicht geeignet, die genannte Entscheidung in Frage zu stellen (Beschluss vom 20.5.2014).
  • BSG, 27.03.2014 - B 11 AL 9/14 B
    Das kann der Fall sein, wenn in der neueren Literatur bislang nicht berücksichtigte Argumente angeführt oder sonst erhebliche Einwände vorgebracht werden oder sich die tatsächlichen Gegebenheiten oder die Rechtslage wesentlich verändert haben (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 ff; vgl auch BSG vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B).
  • LSG Bayern, 14.09.2015 - L 1 LW 14/13

    Hofabgabeerfordernis für den Erhalt einer Regelaltersrente

    Auch der Senat sieht insoweit keinen Grundrechtsverstoß; er folgt dabei der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 25.02.2010, B 10 LW 1/09 R, Beschluss vom 29.08.2012, B 10 LW 5/12 B mit ausführlichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vom 04.09.2013, B 10 LW 4/13 B; vom 03.03.2014, B 10 LW 16/13 B, vom 04.08.2014, B 10 LW 19/13 B).
  • BSG, 19.09.2013 - B 10 LW 2/13 BH
    Auch jüngste Versuche verschiedener Kläger, diese Rechtsfrage als erneut klärungsbedürftig geworden darzustellen und damit eine Zulassung der Revision zu erreichen, sind gescheitert (BSG Beschlüsse vom 29.8.2012 ua - B 10 LW 5/12 B - und - B 10 LW 7/12 B - Juris; Beschlüsse vom 4.9.2013 - B 10 LW 4/13 B - und - B 10 LW 5/13 B -).
  • LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 4 SO 25/17

    Zulassen der Berufung bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.e.

  • BSG, 19.09.2013 - B 10 LW 1/13 BH
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